Deutscher Bauherrenpreis 2024

Informationen Online-Einreichung

Die Bewerbung für den Deutschen Bauherrenpreis 2024 erfolgt im Onlineverfahren. Ab 04.12.2023, 12 Uhr können sich die Teilnehmer online registrieren und in einem personalisierten Uploadbereich anmelden, um die erforderlichen Projektdaten hochzuladen. Die eingegebenen Daten lassen sich bis zum endgültigen Dateneingabeschluss am 26.02.2024, 18 Uhr, beliebig oft anpassen. Aus den hochgeladenen Objektdaten wird automatisch ein Projektdatenblatt als DIN A0-Plakat nach vorgegebenen Layout generiert, welches die Grundlage für die Beurteilung durch die Jury darstellt.
 
Bitte tragen Sie zur Registrierung zunächst im Formular Ihre Zugangsdaten ein. Sie erhalten anschließend eine E-Mail mit Link zur Bestätigung Ihrer E-Mailadresse. Bitte klicken Sie auf den Link, dann ist die Registrierung erfolgreich abgeschlossen. Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im Onlineportal anmelden und Ihre Projekte einreichen.

 

Teilnahmeberechtigung, zugelassene Projekte

Teilnahmeberechtigt sind alle privaten und öffentlichen Bauherren wie Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften, Investoren, Baugruppen, Kommunen und Bauträger. Außerdem können sich Projektentwickler, Architekten und weitere am Projekt beteiligte Planer in Abstimmung mit ihren Bauherren bewerben.

Zugelassen sind ausschließlich Projekte, die in der Bundesrepublik Deutschland zwischen dem 01.01.2020 und dem 31.12.2023 realisiert wurden. Es ist möglich mehrere Projekte einzureichen.

Mit dem Deutschen Bauherrenpreis 2024 können folgende Wohngebäude ausgezeichnet werden:

  • Wohngebäude mit Miet- und Eigentumswohnungen mit mehreren Wohneinheiten, die im städtebaulichen Kontext stehen, die in Gruppen, Quartieren oder Siedlungen neu gebaut, modernisiert, umgebaut oder erweitert worden sind.
  • Wohn- und Geschäftshäuser sowie ehemals anderweitig genutzte Gebäude, die überwiegend für Wohnzwecke neu gebaut, modernisiert, umgebaut, ergänzt und / oder umgenutzt worden sind.

Vom Wettbewerb ausdrücklich ausgeschlossen sind nicht in den städtebaulichen Kontext eingebundene freistehende Einzelbauten.

 

Teilnahmegebühr

Vor dem Hintergrund des hohen organisatorischen Aufwandes der Auslobung des Preises wird für die Teilnahme an dem Wettbewerb eine Gebühr in Höhe von 300 € pro Projekt erhoben. Alle Einreicher erhalten dazu unmittelbar nach dem Ablauf der Einreichungsfrist eine Rechnung des GdW an die vom Einreicher angegebene Anschrift.

Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage nach Zugang der Rechnung. Die rechtzeitige Zahlung der Teilnahmegebühr ist Voraussetzung für die Berücksichtigung der Einreichungen für das Wettbewerbsverfahren.

 

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